ADLATUS WINTERTHUR / SCHAFFHAUSEN

Was KMUs bewegt - aus dem Blickwinkel eines Friedensrichter


Als aktiver Friedensrichter und adlatus-Mitglied geht der Verfasser dieses Newsletters auf einige Streitpunkte ein, die in „seiner“ Gemeinde mit über 6‘000 Einwohnern und vielen KMUs immer wieder vorkommen und allenfalls verhindert werden könnten.
Sein Beitrag behandelt das Verfahren als solches, sowie Streitfälle nach Betreibungs-, Arbeits-, und Nachbarrecht.
Dieser Newsletter soll helfen, die verschiedenen Verfahren zu verstehen und sich in Streitfällen möglichst optimal zu verhalten.

Vorgehen

Das Vorgehen richtet sich nach der ZPO (Zivilprozessordnung). Nach dieser ist der Friedensrichter im Bereich KMU praktisch für alle Streitigkeiten zuständig ausser solchen aus dem Mietrecht (Mieter vs. Vermieter). Die Formulare für das Schlichtungsverfahren finden Sie unter www.friedensrichter-zh.ch. Das Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist das Finden eines für beide Parteien akzeptablen Vergleiches, um sich weitere (teure und langwierige) Verfahren zu sparen. Ist ein Vergleich nicht möglich, so kann die Klagebewilligung erteilt oder (abhängig vom Streitwert) auch ein Urteil oder Urteilsvorschlag gemacht werden. Das Verfahren ist – ausser bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis CHF 30‘000 – kostenpflichtig. Viele Friedensrichter verlangen vor der Schlichtungsverhandlung einen Kostenvorschuss.

Betreibungen

Sind auch Mahnungen erfolglos, so können Sie den Nichtzahler an dessen Wohnort betreiben. Normalerweise macht dieser dann Rechtsvorschlag und damit bleibt Ihnen nur noch der Gang zum Friedensrichter. Senden Sie ihm dazu (alles im Doppel!) das Schlichtungsgesuch sowie alle entscheidenden Dokumente (Betreibung, Rechnungen, Mahnungen, Verträge etc.) zu. Der Friedensrichter wird dann, allenfalls nach Verrechnung/Bezahlung eines Kostenvorschusses, zur Schlichtungsverhandlung einladen.

Haben Sie als KMU eine Betreibung erhalten, die Ihnen nachweislich rechtsmissbräuchlich erscheint, so können Sie am Sitze des Betreibers eine negative Feststellungsklage einreichen.

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten ergeben sich meist, wenn das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer in die Brüche gegangen ist. Dazu gehören insbesondere die fristlose Kündigung, Arbeitszeugnisse und ausstehende Lohnzahlungen. Zuständig ist der Friedensrichter am Sitz der beklagten Partei (also meist dem Arbeitgeber) oder am Ort, an dem der Mitarbeitende gewöhnlich seine Arbeit verrichtet.

Denken Sie daran, dass fristlose Kündigungen nur aus wichtigen Gründen erfolgen dürfen und stellen Sie sicher, dass Sie dafür genügend dokumentiert sind.

Jeder Mitarbeitende hat gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das dem Grundsatz „wahr – klar – fair“ entspricht.

Nachbarrecht

KMUs sind in diesem Bereich oftmals mit Klagen betr. Immissionen (Lärm, Gestank, Rauch etc.) konfrontiert. Die Klage erfolgt am Ort des Grundstückes. Beugen Sie solchen Klagen vor, indem Sie versuchen, Ihre Nachbarn zu informieren, vor allem bei vorhersehbaren grösseren Immissionen.

Empfehlung

Versuchen Sie, wenn immer möglich, vor dem Start eines Verfahrens durch direkte Gespräche eine Lösung zu finden! Dabei kann Sie auch adlatus unterstützen.

Rufen Sie uns an (Tel.: 052 346 25 44)oder kontaktieren Sie uns per Email.
Ein erstes persönliches Gespräch ist gratis und kann schon viel bewegen.