ADLATUS WINTERTHUR / SCHAFFHAUSEN

14 September 2022

Ab dem 1. Oktober 2022 können nur noch QR-Rechnungen genutzt werden.


Jetzt umstellen auf QR-Rechnung oder eBill.

Am 30. September 2022 wird die Nutzung von roten und orangen Einzahlungsscheinen eingestellt. Zahlungen mit orangem und rotem Einzahlungsschein sind ab dem 1. Oktober 2022 auf allen Kanälen wie eBanking, Post- und Bankschalter nicht mehr möglich.

Für Rechnungssteller ist es wichtig, jetzt auf die QR-Rechnung bzw. eBill umzustellen. Denn nur bei einer fristgerechten Umstellung der Rechnungssteller bis spätestens zum 30. September können die Zahlungen der Rechnungsempfänger weiterhin ohne Probleme von den Finanzinstituten verarbeitet werden. Zu beachten sind auch die Zustelldauer auf dem Postweg und das Zahlungsziel beim letztmaligen Versand von Rechnungen auf Basis der heutigen Einzahlungsscheine.

Auch Daueraufträge sind betroffen. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die fristgerechte Umstellung von Daueraufträgen auf Basis der orangen Einzahlungsscheine (ESR). Hier gilt es seitens der Rechnungssteller, die Rechnungsempfänger auf die erforderliche Anpassung hinzuweisen. Senden Sie Ihren Kundinnen und Kunden zeitnah eine QR-Rechnung, damit diese ihre Daueraufträge vor dem 30. September 2022 anpassen können.
Falls Ihre Firma Daueraufträge eingerichtet hat, die auf orangen oder roten Einzahlungsscheinen basieren, müssen diese bis am 30. September 2022 ebenfalls angepasst werden.

Rechnungssteller mit Hard- und Software-Lösungen: Jetzt handeln!
Unternehmen, die sich bis heute noch nicht mit der Umstellung befasst haben, wird empfohlen, umgehend ihre Bank und ihren Softwarepartner zu kontaktieren. Diese leisten Unterstützung bei den erforderlichen Umstellungsarbeiten auf die QR-Rechnung. Der Zahlungsverkehr und insbesondere die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung von Rechnungsstellern mit Hard- und Software-Lösungen müssen rechtzeitig umgestellt werden.
Für weitere Informationen zur QR-Rechnung und eBill wenden sich Rechnungsempfänger an ihre Bank. Rechnungssteller und Unternehmen mit Hard- und Software-Lösungen kontaktieren ebenfalls ihre Bank und/oder ihren Softwarepartner.

QR-Rechnungen für Privatpersonen, Vereine und kleine Firmen, die dafür keine spezielle Software haben, können dies mit einer Online-App erstellen.

Weiterfe Informationen zur Rechnungsstellung finden Sie hier:
www.einfach-zahlen.ch/rechnungssteller
www.paymentstandards.ch für Unternehmen, die Hard- und Software-Lösungen für ihren Zahlungsverkehr einsetzen.

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.


Bitte wenden Sie sich einfach an unseren Regionalleiter:

Erich J. Voegeli
Mythenstrasse 24
8308 Ilnau
Telefon: 052 346 25 44 / 079 663 2724
E-Mail: voegeli@adlatus.ch
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